Stärkung der demokratischen Beteiligung, Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und Förderung der Inklusion in der EU
Jede Demokratie ist auf das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Immer mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger sind sich der ihnen durch die Unionsbürgerschaft zustehenden Rechte bewusst und machen davon Gebrauch. Zum Beispiel üben sie ihr Recht zur Teilnahme an Wahlen aus.
>80% | der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger kennen ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte. |
+5 P | Anstieg der Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 im Vergleich zu 2004. Die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 war so hoch wie seit 25 Jahren nicht mehr, was vor allem auf junge und Erstwähler und eine verstärkte Teilnahme von Frauen zurückging. |
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind jedoch der Auffassung, dass mehr getan werden sollte, um sie zum Beispiel durch Sensibilisierungskampagnen über ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte zu informieren.
>60% | der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind der Ansicht, dass nicht genug getan wird, um sie über ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte zu informieren. Dies geht aus der öffentlichen Konsultation 2020 zum Thema Unionsbürgerschaftsrechte hervor. |
Zur Stärkung der Demokratie, der Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und der Integration wird die Europäische Kommission :
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1
die Bestimmungen der EU über das Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen aktualisieren
Die Kommission wird die Richtlinien über das Wahlrecht mobiler Unionsbürgerinnen und Unionsbürgerinnen bei Kommunal- und Europawahlen aktualisieren. Die Vorschriften müssten überarbeitet, präzisiert und gestärkt werden, um eine breite und inklusive Beteiligung mobiler Unionsbürgerinnen und -bürger zu fördern.
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2
enger mit dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen zusammenarbeiten
Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Ausübung des Wahlrechts durch die Unionsbürgerinnen und -bürger zu erleichtern und zu verbessern.
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3
die unabhängige Wahlbeobachtung fördern
Wahlbeobachtung ist eine gute Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger in den Wahlprozess einzubinden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in freie und faire Wahlen zu stärken. Die Kommission wird Projekte zur unabhängigen Wahlbeobachtung einschließlich der Wahlbeobachtung durch Bürgerinnen und Bürger finanzieren.
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4
die deliberative Demokratie voranbringen und Neuerungen für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung der EU einführen
Mündige Bürgerinnen und Bürger sollten über die Instrumente, Kanäle und Kompetenzen verfügen, um sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, damit sie einen direkten Beitrag zur Politikgestaltung auf allen Ebenen leisten können. Die Kommission wird die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren mit innovativen Ansätzen unterstützen, um sicherzustellen, dass das Unionsrecht zweckmäßig und an die Werte der EU angeglichen ist.
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5
die Integration der Bürgerinnen und Bürger der EU in das gesellschaftliche Leben der EU unterstützen
Die Kommission wird spezifische lokale Maßnahmen, die die Inklusion von Unionsbürgerinnen und -bürgern in die europäische Gesellschaft unterstützen, über das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ finanziell fördern.
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6
das Bewusstsein für die Bedeutung der kulturellen Teilhabe für die Gesellschaft und die Demokratie schärfen
Die Kommission wird mit gezielten Maßnahmen einschließlich Finanzmitteln europaweit das Bewusstsein für die Bedeutung der Teilnahme am kulturellen Leben für die Gesellschaft und die Demokratie schärfen.
Vereinfachung der Ausübung der Freizügigkeit und Erleichterung des täglichen Lebens
Das Recht auf Freizügigkeit, das es jeder Bürgerin und jedem Bürger der EU ermöglicht, in einem beliebigen Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, wird von der Bevölkerung der EU am meisten geschätzt.
13.3 Mio. | Geschätzte Zahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die dieses Recht ausgeübt haben und in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind. |
20% | der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der öffentlichen Konsultation 2020 zum Thema Unionsbürgerschaftsrechte haben schon einmal in einem anderen Mitgliedsland gearbeitet als gelebt. |
>80% | der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger waren der Meinung, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU insgesamt Vorteile für die Wirtschaft ihres Landes bringt. |
3.7 Mio. | Geschätzte Zahl der im Vereinigten Königreich lebenden Unionsbürger und Unionsbürgerinnen. Der Brexit hat erhebliche Auswirkungen auf diese Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. |
Der Umzug ins Ausland kann jedoch eine Reihe rechtlicher und administrativer Herausforderungen mit sich bringen. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei der Bewältigung dieser Herausforderungen wird die Europäische Kommission:
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7
Die EU-Leitlinien zur Freizügigkeit
Die Kommission wird die EU-Leitlinien zur Freizügigkeit aktualisieren, um die Vielfalt von Familienformen (Regenbogenfamilien) und die Anwendung von Maßnahmen, die aufgrund von Gefahren für die öffentliche Gesundheit ergriffen wurden, zu berücksichtigen. Die Leitlinien von 2009 boten sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern Information und Unterstützung bei Punkten, die sich bei der Ausübung der Freizügigkeit für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger als problematisch erwiesen haben.
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8
die Rechte der im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ansässigen Bürgerinnen und Bürger der EU schützen
Gemäß dem Austrittsabkommen wird die Kommission den Schutz der Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürgern fortsetzen, die infolge der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit, als das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, vor Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich wohnhaft waren.
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9
die Einarbeitung grenzüberschreitender Lösungen für die elektronische Verwaltung und den elektronischen Geschäftsverkehr in neu ausgestellte Personalausweise fördern
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Einbindung von grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten und elektronischen Geschäftsverkehrslösungen in die neu ausgestellten Personalausweise fördern.
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10
die steuerrechtlichen Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen
Die Kommission beabsichtigt die Vorlage von Empfehlungen, um die Situation von Steuerpflichtigen mit grenzüberschreitender Tätigkeit, einschließlich Grenzgängern, zu verbessern.
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11
die Entwicklung elektronischer Reiseplaner für mehrere Verkehrsträger unterstützen
Die Kommission wird eine Initiative einleiten, um die Entwicklung multimodaler Reiseplaner und digitaler Dienste zur Vereinfachung der Buchung und Bezahlung der verschiedenen Mobilitätsangebote stärker zu unterstützen.
Schutz und Förderung der Unionsbürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft und die einhergehenden Rechte sind ein Symbol für unsere gemeinsame europäische Identität und das Wissen, dass wir alle zu einer Gemeinschaft gehören, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte beruht.
Der Förderung und dem Schutz der Werte und der Unversehrtheit der Unionsbürgerschaft kommt besondere Bedeutung zu. Dabei soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Unionsbürgerschaft nicht untergraben und die Rechte nicht eingeschränkt werden.
37% | der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger fühlen sich darüber informiert, was sie tun können, wenn ihre Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht geachtet werden. |
+10 Mio. | Menschen haben in den letzten dreißig Jahren an Erasmus+ (und seinen Vorläuferprogrammen) teilgenommen. Dieses Programm spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Unionsbürgerschaft und der gemeinsamen Werte. |
Zum Schutz und zur Stärkung der Unionsbürgerschaft wird die Europäische Kommission:
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die Beobachtung von „Staatsbürgerschaftsprogrammen“ fortsetzen und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen
Europäische Werte und Grundsätze, wie die Solidarität zwischen den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, werden geschwächt, wenn die Teilhabe am europäischen Projekt, die Ausübung der damit einhergehenden Rechte und die Beteiligung am demokratischen Leben in Europa von einem rein ökonomischen Vorgang abhängen. Die Kommission wird die Risiken der EU-Staatsbürgerschaftsregelungen für Anleger auch im Kontext der laufenden Vertragsverletzungsverfahren weiterhin überwachen und bei Bedarf eingreifen.
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13
Neue Gleichbehandlungsmaßnahmen vorschlagen
Die Kommission hat die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025, den EU-Aktionsplan gegen Rassismus sowie die strategischen Rahmen für LGBTIQ bzw. die Roma angenommen. Die Kommission wird unter anderem folgende neue Maßnahmen zur Gleichstellung und Bekämpfung von Diskriminierung vorschlagen:
• Vorschlag zur Verhinderung und Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt
• Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine Mitteilung über die EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus
• Initiative zur Erweiterung der Verbrechensliste der EU um alle Formen von durch Hass motivierte Straftaten und Hetze. -
14
das Gefühl junger Menschen für eine europäische Identität stärken
Die Kommission wird das europäische Bewusstsein junger Europäerinnen und Europäer durch das ERASMUS+-Programm, das Programm des Europäischen Solidaritätskorps und die Jean-Monnet-Aktivitäten fördern.
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15
die Auswirkungen restriktiver Maßnahmen weiter beobachten
Die Kommission wird die Auswirkungen restriktiver Maßnahmen, insbesondere in Krisensituationen eingerichteter restriktiver Maßnahmen, auf die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, auf freie und faire Wahlen und eine faire demokratische Debatte beobachten, bis solche Maßnahmen aufgehoben werden. Sie wird den Austausch bewährter Verfahren zu diesen Punkten zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen weiterhin erleichtern.
Schutz der Unionsbürgerinnen und -bürger in Europa und im Ausland, auch in Krisenzeiten und Notlagen
Die COVID-19-Pandemie hat Europäerinnen und Europäer in unterschiedlicher Weise getroffen und die bestehenden Ungleichheiten in unserer Gesellschaft deutlich gemacht und verschärft. Die COVID-19-Pandemie hat zudem den Wert der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt.
7 Mio. | Unionsbürgerinnen und Unionsbürger reisen in Länder oder leben in Ländern, in denen sie keinen Zugang zu dem von ihrem Heimatland gewährten konsularischen Schutz genießen. |
~90% | der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der öffentlichen Konsultation 2020 zum Thema Unionsbürgerschaftsrechte gaben an, dass die EU-Delegationen eine aktivere Rolle bei der Hilfeleistung für unterrepräsentierte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger spielen sollten. |
+600 | Tausend Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen betroffen waren, wurden in einer beispiellosen Koordinierungsbemühung der EU und ihrer Mitgliedstaaten nach Hause geholt. |
70% | der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der öffentlichen Konsultation 2020 zum Thema Unionsbürgerschaftsrechte konnten die Informationen, die sie über die Pandemie benötigten, über die nationalen und EU-Institutionen oder über die Medien finden. |
Die Europäische Kommission wird:
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gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die EU-Strategie für COVID-19-Impfstoffe umsetzen
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die EU-Strategie für COVID-19-Impfstoffe umsetzen, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen raschen, gerechten und erschwinglichen Zugang zu diesen Impfstoffen zu bieten.
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die Unterstützung für junge Menschen verstärken
Die Kommission wird die Unterstützung für junge Unionsbürgerinnen und -bürger, insbesondere für junge Menschen aus benachteiligten Gruppen, ausweiten, um ihnen beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und beim anschließenden Eintritt ins Berufsleben durch eine Stärkung der Jugendgarantie zu helfen.
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Die Regeln der EU für den konsularischen Beistand überarbeiten
Die Kommission wird 2021 die EU-Vorschriften über den konsularischen Schutz überarbeiten, um die EU und die Mitgliedstaaten auf den Schutz und die Unterstützung der Unionsbürgerinnen und -bürger in Krisenzeiten besser vorzubereiten und sie mit ausreichenden Kapazitäten auszustatten. Dies würde die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten fördern und die unterstützende Funktion der EU stärken, die ihr einzigartiges Netz von EU-Delegationen für die Bereitstellung von konsularischer Hilfe für Unionsbürgerinnen und -bürger in Not nutzen könnte, um beispielsweise Rückholflüge zu organisieren oder Rückkehrausweise auszustellen.
Bibliothek
Hier finden Sie weitere Informationen zur Unionsbürgerschaft:
- Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020
- Informationsblatt „Ergebnisse der öffentlichen Konsultation 2020 zum Thema Unionsbürgerschaftsrechte“
- Informationsblatt „Stärkung der Selbstbestimmungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und Schutz ihrer Rechte“
- Bericht nach Artikel 25 AEUV über die wirksame Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte